Was kostet es, bei uns den Schiesssport auszuüben
Bitte informieren Sie sich in der Beitrags- und Benutzungsordnung.
Wir bieten auch Jugend-, Ehepaar- und Familienmitgliedschaften an.
Aufnahmeantrag
Sie möchten bei uns Mitglied werden, dann füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.
Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Unter Obhut Verantwortlicher und zur Kinder - und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtsperson dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch keine 14 Jahre alt sind, auf unseren 8 elektronischen LP/LG Ständen ( 10 mtr. ) den Schießsport mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole ausüben. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, können das Schießen mit kleinkalibrigen Schußwaffen (22LFB) auf unseren 8 elektronischen Schießständen ausüben, wenn der/die Sorgeberechtigte/en schriftlich sein/ihr Einverständnis erklärt haben, oder beim Schießen anwesend sind.